Lassen sich MS Teams und Zoom rechtskonform nutzen?

Heute veröffentlicht Golem einen Artikel der diese Frage verneint.

https://www.golem.de/news/dsgvo-teams-und-zoom-lassen-sich-nicht-rechtskonform-nutzen-2007-149448.html

Die Berliner Datenschutzbeauftragte kommt dabei zur Auffassung die rechtskonforme Nutzung von MS Teams, Zoom, Skype, Cisco WebEx (je nach Dienstleister), … ist aktuell nicht möglich.

Angesichts der zunehmenden Nutzung von MS Teams an baden-württembergischen Schulen, und den nicht enden wollenden Gerüchten zum geplanten Kern der nächsten Bildungsplattform, hat mich die Begründung im Fall von MS Teams besonders interessiert. Die Berliner haben sich hier gezielt mit Microsofts „Data Protection Addendum (DPA)“ beschäftigt, und das liest sich insgesamt vernichtend! Unter anderem finden sich dort Passagen wie:

Zudem wurde eine neue Abweichung von den Mindestanforderungen des Art. 28 Abs. 3 lit. a DS-GVO eingefügt, indem die Pflicht zur Benachrichtigung des Kunden, wenn Microsoft zur weisungswidrigen Datenverarbeitung verpflichtet ist, nicht nur aufgrund des für die Verarbeitungspflicht maßgeblichen Rechts, sondern aufgrund jeden Rechts (Wortlaut „die Gesetzgebung“) ausgeschlossen wird.

Auf gut Deutsch, so wie ich das verstehe: Wenn Microsoft entgegen geltendem Recht die Daten weisungswidrig verarbeitet, z.B. irgendeinem Dritten den Zugang dazu ermöglicht, wird die Benachrichtigung des Kunden ausgeschlossen!

Noch Fragen? Und trotzdem nutzen das Schulen, Behörden im Bildungsbereich, … und sind sich dabei keiner Schuld bewusst. Es wird an einigen Schulen sogar subtiler Druck / Zwang auf die Bediensteten die hier Vorbehalte haben, z.B. MS Teams nicht nutzen wollen, ausgeübt. Wo sind unsere Gewerkschaften, die Lehrer- / Eltern- / Schülerverbände, die Personalvertretungen, …, nicht zuletzt unsere Datenschutzbeauftragten?

Die Dokumentation dieses Kurztests ist übrigens die passende Antwort auf einen Linkedin-Artikel der aus der Feder des National Technology Officers at Microsoft Deutschland GmbH stammt. Er beklagt dort gleich eingangs die fehlende Auseinandersetzung der Kritiker mit dem eigentlich relevanten „Data Protection Addendum (DPA)“. Nun … diesen Wunsch kam offenbar die Berliner Datenschützerin nach!

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Genau da würde mich mal die rechtliche Situation interessieren. Wenn der Druck z.B. bereits auf dem Niveau „wer sich verweigert, soll einen Versetzungsantrag stellen“ angekommen ist. Ich befürchte, die Gewerkschaften und andere Stellen sind darüber noch gar nicht in Gänze in Kenntnis gesetzt.

Ich hatte zu dem Thema Gestern ein längeres Telefonat mit einer der Gewerkschaften / einem der Verbände. Nach meiner Wahrnehmung ist da aber bei allen Interessensvertretungen noch nicht wirklich angekommen, dass es sich hier auch um eines der Themen einer Personalvertretung gehört. Nach allem was ich mitbekommen habe, und das sind einige Fälle, sind die örtlichen Personalräte komplett aussageunfähig, und die übergeordneten hängen noch gedanklich in der Entscheidungsfindung ob sie MS365 denn nun gut finden oder nicht. Auch die Gewerkschaften und Personalvertretungen bestehen größtenteils aus Personen die in langjähriger Tradition Microsoft-Produkte verwenden und nur das kennen. Damit tun sie sich ziemlich schwer hier über den eigenen, persönlichen Schatten zu springen, und die cloudbasierenden neueren Werkzeuge auch als Gefahr für Beschäftigte zu erkennen. Eine Differenzierung nach a) ich verwende mal den lokal installierbaren Teil von MS365-Anwendungen weiter, aber b) verwende keinerlei Onlinekomponenten wie OneDrive oder Kommunikationsfeatures kommt auch (noch) nicht an.

Ich hatte Dich @AnGry in meinem Toot ja verlinkt, aber an dieser Stelle noch mal etwas weniger flüchtig hinterlegt:

Für Videokonferenzen im Billdungsbereich

werden in der Praxis regelmäßig cloudbasierte Videokonferenzsysteme eingesetzt, bei denen sich die Verantwortlichen externer Dienstleister bedienen" […] "Da es keine Rechtspflicht zur Einwilligung in solche Nutzungsbedingungen Dritter gibt, kann der Einsatz von Videokonferenzsystemen im Bildungsbereich zumindest in dieser Variante […] nicht verpflichtend vorgegeben werden.

[S. 21, https://lfd.niedersachsen.de/download/158091, Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen Barbara Thiel]

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Hausaufgabe (!) 5. Klasse Gymnasium in BW

Kindern wurde gesagt, als Hausaufgabe sollen sie mit den Eltern (immerhin werden die noch den Schülern gegenüber erwähnt…) zu Hause die notwendigen Anmeldungen machen. Schlechte Kopie mit Intro-Blabla zu digitalem Fernunterrricht, dann Erklärung, wie man sich auf der schuleigenen Nextcloud anmeldet, laut IP im Landesnetzwerk BW aka Uni Stuttgart. Als nächstes Moodle, gehostet ebenfalls Landesnetzwerk BW. So weit, so gut. Dann:

[…]
Microsoft Teams:
Microsoft Teams ist Teil des umfangreichen Microsoft 365 Pakets.
Dieses Programm lässt sich online über portal.office.com aufrufen (dann Benutzernamen und Kennwort eingeben). Es lässt sich auch auf den Desktop, einen Laptop, ein Tablet und auf ein Smartphone herunterladen. Teams eignet sich gut für den Heimunterricht. Besonders gut ist das Tool geeignet, um Aufgaben an Schüler/innen zu verteilen und wieder einzusammeln. Hier können Lehrkräfte sehen, wer eine Aufgabe angeschaut hat, eine Aufgabe bearbeitet und auch abgegeben hat. Mit einem Feedback können die Aufgaben dann an die Schüler/innen zurückgegeben werden.
Außerdem gibt es eine Chatfunktion, über die ihr eure Lehrer direkt kontaktieren könnt, falls ihr Fragen habt.

Anmeldung:
Ihr könnt Euch auf der Website https://www.office.com anmelden. Dort müsst Ihr noch Euren Login und das Passwort eingeben.

Euer Email/Benutzername setzt sich wie folgt zusammen:
1. Buchstabe Eures Vornamens + Nachname@schulname.onmicrosoft.com
Bsp. Max.Mustermann —> MMustermann@schulname.onmicrosoft.com
Wenn ihr mehr als einen Vornamen habt, müsst Ihr die 1. Buchstaben aller Vornamen verwenden.
Das Passwort lautet: irgendwas
[…]

Kein Wort zur Einwilligung zur Datenverarbeitung oder sonst irgendwas zu dem Thema. Freiwilligkeit bei der Zustimmung zur Datenverarbeitung? Fehlanzeige, is ja Hausaufgabe des Kindes. Also hoheitliche Anordnung der Schule, denn Zustimmung zur Datenverarbeitung unmöglich, da unwirksam.
Heute Abend Elternabend, bin noch am nachdenken, ob ich das Thema / Fass aufmache, oder stillhalte, bis in BW Entscheidungen weiter oben gefallen sind.

Fass aufmachen! Und Mitstreiter unter den Eltern anwerben, Klassenpflegschaft/Elternbeiratsamt übernehmen. Die Lehrer mal fragen, ob es für sie auch okay ist, dass ihr Unterricht mit Teams schnell und unkompliziert „evaluiert“ werden kann. Bis zum Abi ist für die Lütten ja noch Zeit.
Außerdem gibt es ja auch genügend Eltern, die diskutieren stundenlang darüber, ob die Mitnahme von Teebeuteln zur Klassenfahrt verboten werden soll, damit sich die Kinder den Inhalt nicht durch die Nase ziehen können, o.ä.(ohne Witz so erlebt).

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Hallo zusammen,

hier sind ja auch ein paar, die unter ask.linuxmuster.net nicht mehr sind, daher crossposte ich mal das:
eine exzellente Darstellung der Faktenlage aus Sicht des Datenschutzbeauftragten Baden-Württembergs:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/podcast-datenfreiheit-folge-13-ergebnis-praxistest-ms-office-365-an-schulen/

VG, Tobias

Und falls sich jemand noch für die Lokalpolitik eines provinziell argumentierenden Stadtmedienzentrums interessiert, der diesen Verein hier als „fanatische Religionsgemeinschaft“ beschimpft, der darf dann doch rüberschauen in den entsprechenden Thread, wo ich das gepostet habe:

VG, Tobias